Der Weg zur Therapie

Die logopädische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung (Rezept).

Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Bei der Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt für die Logopädie: pro Verordnung wird ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus die Verordnungsgebühr von 10 € verlangt. Haben Sie bereits Zuzahlungen von 2% (als chronisch Kranke/r 1%) Ihres Brutto-Jahreseinkommens geleistet, können Sie bei Ihrer Kasse eine Befreiung beantragen.

Privatpatienten erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, der von der Kasse genehmigt werden sollte.

Folgende Ärzte dürfen verordnen:
Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Zahnarzt, Phoniater, Pädaudiologen, Allgemeinmediziner, Neurologen, Kieferorthopäden.